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Roundup AC Fertigmischung

  • Unkrautbekämpfung mit schnell sichtbarer Wirkung bereits nach 1 Stunde
  • Expresswirkung über das Blatt der Pflanzen - ohne Glyphosat
  • Gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter und Gräser auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen, unter Obstgehölzen und Ziergehölzen, sowie gegen Moos
  • Kinder und Haustiere dürfen nach Antrocknen des Spritzbelages wieder auf die behandelte Fläche
  • Nicht bienengefährlich

Unkrautvernichter mit Expresswirkung - ohne Glyphosat


Variante

Versand

Versand durch Beiselen GmbH

Verfügbarkeit

Verfügbar
26,99 €
inkl. 19% MwSt. zzgl. Versandkosten
2,5 l (10,80 €/l)

Stückzahl


Anwendung

Roundup AC wird unverdünnt zur Einzelpflanzenbehandlung eingesetzt. Je nach Größe und Anzahl der vorhandenen Unkräuter werden max. 100 ml Spritzbrühe pro m² benötigt. Behandlung je nach Bedarf im Abstand von 7 bis 14 Tagen wiederholen (max. 2 Anwendungen in der Kultur/Jahr).

Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit ist nicht erforderlich.

Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

Hinweis

Roundup AC bekämpft schnell und wirksam alle einjährigen Unkräuter und Ungräser in Beeten und auf unbefestigten Gartenwegen. Verdünnt wirkt es gegen Moos im Rasen, ohne die Gräser zu schädigen. Da es nur auf alle grünen, nicht verholzten Pflanzen und Pflanzenteile wirkt, können Unkräuter unter Bäumen und Sträuchern bekämpft werden. Je nach Witterung ist die Wirkung bereits innerhalb einer Stunde sichtbar. Auch alle grünen, oberirdischen Pflanzenteile von mehrjährigen Unkräutern werden geschädigt. Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.

Hinweis

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Symbole in der Gebrauchsanweisung.
Insbesondere gilt, dass Pflanzenschutzmittel im Freiland nur auf Flächen verwendet werden dürfen, die landwirtschaftlich, forstwirtwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Die Anwendung auf allen anderen Flächen wie zum Beispiel Gehwegen, Hofeinfahrten usw. ist nur dann zulässig, wenn die zuständige Behörde - der Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes - dafür eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat.

Wirkstoff

102 g/l Essigsäure

Zulassungsnummer

024345-72

Gefahrenhinweis, Sicherheitsinweise und ergänzende Gefahrenhinweise

H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
H315 - Verursacht Hautreizungen
P103 - Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P264 - Nach Gebrauch Hände und Gesicht gründlich waschen.
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280 - Schutzbrille, Arbeitskleidung und Handschuhe tragen bei der Ausbringung / Handhabung des Mittels.
P305 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN
P351 - Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
P338 - Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
P337 + P313 - Bei anhaltender Augenreizung Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P302+P352 - BEI KONTAKT MIT DER HAUT Mit viel Wasser und Seife waschen.
P332 + P313 - Bei Hautreizung Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren.
P501 - Inhalt / Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
P234 - Nur im Originalbehälter aufbewahren.
P501 - Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Signalworte und Bienengefährdung

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

Biozid/Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel





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